Aussetzung des Spielbetriebes
Die Einschränkungen aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie lassen weiterhin keine Wettkämpfe zu. Für einen möglichen Wiedereinstieg gilt nun im BLSA folgende Regelung:
Es wird versucht, den Wettkampfbetrieb nach einem Zeitraum von 4 Wochen wieder aufzunehmen, wenn die Landesverordnung keine Einschränkungen für das Badminton Training im Einzel und Doppel mit wechselnden Partnern bzw. Gegnern mehr vorsieht.
Es wird versucht, den Wettkampfbetrieb nach einem Zeitraum von 4 Wochen wieder aufzunehmen, wenn die Landesverordnung keine Einschränkungen für das Badminton Training im Einzel und Doppel mit wechselnden Partnern bzw. Gegnern mehr vorsieht.